Versand & Lieferung
Liefergebiete
Wir liefern unsere Produkte in folgende Länder: Frankreich, Deutschland, Belgien, Österreich, Luxemburg, Niederlande, Schweiz und Dänemark. Lieferungen in andere europäische Länder sind auf Anfrage ebenfalls möglich.
Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen ab Zahlungseingang und Bestätigung der Bestellung. Dieser Zeitraum gilt sowohl für Rundholz (Stammholz) als auch für Brennholz auf Paletten.
Lieferbedingungen – Stammholz (Rundholz)
Die Lieferung von Stammholz erfolgt mit speziell ausgestatteten LKWs mit Ladekran. Das Abladen der Holzstämme erfolgt direkt durch den Fahrer mithilfe des integrierten Krans.
Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Zugang zum Lieferort für einen LKW geeignet ist (ausreichende Zufahrtsbreite, Tragfähigkeit des Untergrunds, keine Hindernisse wie niedrige Äste oder enge Zufahrten).
Lieferbedingungen – Brennholz auf Paletten
Die Lieferung von Brennholz auf Paletten erfolgt mit einem Planen-LKW (Tautliner).
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, geeignete Entladegeräte (z. B. Gabelstapler oder elektrischer Hubwagen) zur Verfügung zu stellen, um das Entladen der Paletten zu ermöglichen.
Der Fahrer kann beim Entladen unterstützen, jedoch liegt die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung beim Kunden.
Organisation der Lieferung
Sobald Ihre Bestellung vorbereitet und versandbereit ist, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
Unser Fahrer wird Sie anschließend ca. 24 Stunden vor der Lieferung kontaktieren, um Ihre Anwesenheit zu bestätigen und die Lieferbedingungen (Zugang, Entladeort, Uhrzeit) gemeinsam mit Ihnen abzustimmen.
Zugangsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass der Lieferort für einen LKW zugänglich ist. Sollte die Zufahrt erschwert oder unmöglich sein und keine vorherige Information erfolgt sein, behalten wir uns das Recht vor, zusätzliche Kosten zu berechnen oder einen neuen Liefertermin zu vereinbaren.
Haftung
Der Kunde ist verantwortlich für die Eignung des Lieferortes. Schäden, die durch ungeeignete Zufahrten oder unzureichende Entladebedingungen entstehen, liegen in der Verantwortung des Kunden, sofern diese nicht im Vorfeld gemeldet wurden.
